Um Gesundheitsrisiken beim Umgang mit KMF zu minimieren, muss deren Entsorgung sorgfältig und nach speziellen Vorschriften erfolgen. Zu diesem Zweck geben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Mineralwolle vor (TRGS 521). Diese besagen unter anderem, dass die Abfälle am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpacken sind. Für den Transport müssen geschlossene Behältnisse – sogenannte Big-Bags verwendet werden.
Entsorgung von KMF-Abfällen im Landkreis Schaumburg
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung für die Anlieferung von Mineralfaserabfällen.

Folgende Regelungen sind bei der Anlieferung zu beachten:
- KMF wird als gefährlicher Abfall ausschließlich im Entsorgungszentrum Schaumburg (EZS) in Sachsenhagen angenommen.
- Altes Dämmmaterial ist genauso zu behandeln wie KMF neueren Datums.
- Annahme von Bagatellmengen bis 0,5 m³: über den Recyclinghof EZS.
- Anlieferungen von über 0,5 m3: über die Waage EZS. Annahme mit Übernahmeschein.
- Die Abfälle werden nur verpackt in für KMF zugelassenen Foliensäcken (Big Bags) mit Schlaufen angenommen.
- Ausnahme bei Entsorgung von Bagatellmengen bis 0,5 m³: Die Anlieferung ist auch in reißfesten und verschlossenen (zugeklebten) Kunststoffsäcken möglich.
- Big Bags sind an der Waage im Entsorgungszentrum Schaumburg, auf dem Recyclinghof in Nienstädt sowie bei Sauthoff Entsorgung in Nienstädt (Schnatwinkel 12) erhältlich.
Gesundheitsgefährdung beim Umgang mit Künstlichen Mineralfasern (KMF)
Faserstäube aus alter Mineralwolle sind als krebserzeugend zu bewerten. Hersteller bieten inzwischen Dämmstoffe an, die diese Gefahr nicht bergen: Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte verarbeitet werden, die keine Krebserkrankung verursachen. Beim Umgang mit Dämmstoffen jüngeren Datums kann der Kontakt Gesundheitsrisiken wie Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen hervorrufen.
Quellen:
BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft): www.bgbau.de/fileadmin/Gisbau/341_MineralwolleDaemstoffe_4-2015_Ansicht.pdf
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin): www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-521