In vielen Betrieben fällt Altholz in unterschiedlicher Form an – von Paletten und Möbeln bis hin zu Bauholz. Holz ist ein wertvoller Rohstoff: Es lässt sich hervorragend recyceln – entweder als Material für neue Holzprodukte oder zur Energiegewinnung als Ersatz für fossile Brennstoffe. Doch: Altholz ist nicht gleich Altholz. Je nachdem, wie stark es belastet ist, unterscheidet sich die Art der Verwertung. Zum Umgang mit Altholz gibt die Altholzverordnung (AltholzV) als zentrales Regelwerk klare Regeln vor.

Vier Altholzkategorien im Überblick
Die Altholzverordnung teilt Holz je nach Schadstoffbelastung in vier Kategorien ein:
- A I – Naturbelassenes Holz
z. B. unbehandelte Paletten, Transportkisten aus Vollholz, naturbelassenes Bauholz - A II – Behandeltes Holz ohne Schadstoffe
z. B. lackierte oder verleimte Spanplatten, Pressholzpaletten, Schalholz - A III – Holz mit halogenorganischen Verbindungen
z. B. kunststoffbeschichtete Spanplatten, PVC-beschichtetes Holz - A IV – Holz mit Holzschutzmitteln
z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenhölzer
Wichtig: Altholz muss getrennt nach diesen Kategorien gesammelt und gelagert werden. Eine Vermischung ist zu vermeiden, da sie die Verwertung erschwert. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich – beispielsweise bei Mischsortimenten – wird das Holz automatisch der minderwertigen Kategorie zugeordnet.
Wie wird Altholz verwertet?
- A I Holz eignet sich ideal für das stoffliche Recycling – z. B. für die Herstellung von Spanplatten, für Fallschutzbeläge auf Spielplätzen oder als Ersatz von Rindenmulch im Gartenbau.
- A II Holz kann ebenfalls stofflich verwertet werden, wenn es vorher von Fremdstoffen befreit wird. Es wird meistens in Biomasseheizkraftwerken zur Energiegewinnung genutzt.
- A III Holz wird in der Regel einer anderen thermischen Verwertung zugeführt, um Energie zu erzeugen.
- A IV Holz darf nur in speziell ausgestatteten Anlagen verbrannt werden. Eine stoffliche Verwertung ist hier ausgeschlossen.
Ihre Vorteile durch getrennte Sammlung
- Ressourcen schonen: Durch Recycling werden Primärrohstoffe eingespart und CO₂-Emissionen reduziert.
- Kosten senken: Sauber getrenntes Holz ist günstiger zu entsorgen – besonders A I- und A II-Holz.
- Stoffliches Recycling ermöglichen: Nur sortenreines schadstoffarmes Holz kann zu neuen Produkten verarbeitet werden.
Fazit: Eine saubere Trennung von Altholz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie lohnt sich auch für Umwelt und Unternehmen. Bei Fragen zur Umsetzung oder zur richtigen Einstufung helfen wir Ihnen gerne weiter!
Effiziente Abfalltrennung im Betrieb – Tipps und Tools
Das Beispiel Altholz zeigt: Wer Abfälle konsequent trennt, verbessert die Recyclingqualität, senkt Kosten und schont Ressourcen. Eine regelmäßige Abfallanalyse hilft, Entsorgungsprozesse gezielt zu optimieren.
Für die praktische Umsetzung empfehlen wir unsere kompakte Checkliste „Abfalltrennung im Betrieb“ – mit klaren Hinweisen zur Kennzeichnung von Sammelbehältern, korrekten Trennung der Abfallarten und zu Mitarbeiterschulungen.
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