
Hier können Sie sich die Schilder aus dem Bereich Bauabfälle/Bauschutt (asbestfrei) herunterladen.
Nicht dazu gehören: Sauerkrautplatten/Holzwolle Leichtbauplatten/Heraklitplatten, Gipskarton/Rigips, Lehmputz mit hohem Strohanteil
Als asbestfrei gelten Bauschutt/Bauabfälle aus Gebäuden, die nach dem 31.10.1993 errichtet wurden sowie aus Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden und bereits asbestsaniert sind.

Download „Bauschutt (mineralisch)“:
Hierzu gehören:
Verwertbarer, asbestfreier Bauschutt, wie Beton (ohne Bewehrung), Steine, Zementreste (unverpackt), Zementestrich, Mauerwerk, Steine, Pflastersteine, Sandsteine

Download „Bauschutt (verunreinigt)“:
Hierzu gehören:
Nicht verwertbarer, asbestfreier Bauschutt, wie Glasbausteine, Fliesen, Keramik (WC, Waschbecken, Blumenkübel), Betonteile mit Bewehrung, Lehmputz ohne / sehr wenig Stroh, Zement- und Gipssäcke mit Restinhalt (Pulver oder fest), Behälter mit festen Zement- u. Gipsresten u. ä.

Download „Boden (unbelastet)“:
Hierzu gehören:
Unbelasteter Boden, wie Mutterboden oder Lehm-, Sand- oder Kalkboden sowie Tonerde

Download „Porenbeton“:
Hierzu gehören:
Sortenreine Porenbetonsteine, z. B. der Marke Ytong u. a.

Download „Gipskarton (ohne Anhaftungen)“:
Hierzu gehören:
Reine Gipskarton- und Gipsfaserplatten (Rigips-/Fermacellplatten)
Hierzu gehören nicht:
Gipskarton-/Gipsfaserplatten mit Fliesenresten oder mit nichtmineralischen Anhaftungen (Styropor, Holz u. ä.)

Download „Gipskarton (mit Anhaftungen)“:
Hierzu gehören:
Gipskarton-/Gipsfaserplatten mit Fliesenresten oder mit nichtmineralischen Anhaftungen (Styropor, Holz u. ä.)
Hierzu gehören nicht:
Reine Gipskarton- und Gipsfaserplatten (Rigips-/Fermacellplatten)

Download „Beton“:
Hierzu gehören:
Mineralischer Beton ohne Verunreinigungen, Betonbruchstücke
Nicht dazu gehören:
Porenbetonsteine, Beton mit Anhaftungen wie z. B. Öl, Teer, Dämmstoffe, Gipsreste o.ä.

Download „Bitumengemische“:
Hierzu gehören:
Straßenaufbruch, Asphalt ohne Teer

Download „Fliesen und Keramik“:
Hierzu gehören:
Wand- und Bodenfliesen, Waschbecken, Toiletten
Nicht hierzu gehören:
Feinsteinzeug mit Kunststoffbeschichtung o. ä.


Download „Bau-/Abbruchabfälle (gemischt)“:
Hierzu gehören:
Verschiedene Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Renovierungen, wie z. B. verschmutzte Abdeckfolien, Auslegeware, Doppelstegplatten, Duschabtrennungen, Fußbodenleisten, Laminat, Tapetenreste, Teppiche, Holzwolleleichtbauplatten („Sauerkrautplatten“), Putz mit hohem Strohanteil, Bitmuenpappe, Dachpappe, Bitumenwellplatten (teerfrei) etc.